Laut AGB stimmst du zu, dass copytrack seine 30% auf alles erhält, das copytrack für Dich findet. Das heißt, du findest etwas in copytrack and möchtest das lieber über den Anwalt deines Vertauen regeln, dann hat copytrack Anspruch auf 30% was dein Anwalt für dich rausholt.
Dicy wird es, wenn Dein Anwalt selbst einen reverse image tracker nutzt und copytrack und dein Anwalt beide unabhängig den Rechtsbruch finden. Rein theoretisch hast du mit den AGBs immer noch zugestimmt copytrack 30% abzugeben, schließlich hat copytrack es ja gefunden.
Sollte copytrack eine Recherche starten in ihre Funde und erfahren, dass sie umgangen wurden, könnten sie rein theoretisch aktiv gegen ihre Kunden werden und von diesen die vertraglich vereinbarten 30% einfordern.
Das ist der Teil in den AGBs, den ich nicht mag, weswegen ich copytrack bislang nicht ausprobiert habe, denn alles in DE habe ich bislang mit meinem Anwalt erledigt und Pixsy hatte damit kein Problemm, auch wenn ihre reverse image Suche es gefunden hat.