Geklaute Designs in Privatshop

[quote=“YASH2, post:20, topic:562”]…
Das ist so nicht richtig. Man sitzt auf seinen Kosten wenn die Gegenseite kein Geld hat oder das Gericht nicht auf eine Urheberrechtsverletzung erkennt. … [/quote]

OK, da hast Du wohl Recht, ich meinte einen “außergerichtlichen Vergleich”. :wink:
Diese Variante ist nicht unrealistisch, sollten die Erfolgsaussichten nicht 100%ig sein und wann sind sie das schon?

Entspricht nicht meinen Erfahrungen. Fast alle Fälle wurden außergerichtlich verglichen und die Kosten für den Anwalt trug in allen Fällen der Rechtsverletzer. Wie gesagt ich hatte das nur einmal und das lag an dem Anwalt, den ich damals beauftragt hatte.

Ausland ist da eine andere Sache aber in DE eben nicht. Wenn Dein Anwalt sein Geschäft versteht, rät er Dir von Fällen ab,die dich Geld kosten. Wenn Du deinen Anwalt entgegen seinem Rat trotz eines hohen Risikos losschickst magst du auf den Kosten sitzen bleiben. Bislang habe ich Geld nur bei Fällen im Ausland verloren. Wenn dein Gegner ein langjähriger Pleitegeier ist, sieht die Sache auch anderst aus.Wer bereits alle Kreditwürdigkeit verloren hat, denstört ein weiterer Titel nicht und du bleibst auf den Kosten sitzen. Aber Karrierepleitegeier kommen einem selten unter.

Der “Rechtsverletzer” gilt ja erst dann offiziell als “Rechtsverletzer”, wenn ein Gericht dies festgestellt hat. Zuvor gilt er höchstens als “mutmaßlicher Rechtsverletzer”. Dass sich ein “mutmaßlicher Rechtsverletzer” im Zuge eines außergerichtlichen Vergleiches bereit erklärt, die Anwaltskosten der Gegenseite zu übernehmen, ist mir noch nicht untergekommen.
Das ist doch eigentlich nur denkbar, wenn sich die Rechtslage für ihn als nahezu “erdrückend” darstellt. Aber welchen Vorteil böte es überhaupt in so einem eindeutigen Fall für einen selber, sich “nur” auf einen Vergleich einzulassen?

Wie kommst Du zu dieser Einschätzung?

Zu dieser Einschätzung kam vor geraumer Zeit meine Anwaltskanzlei, die auf Urheberrecht und Markenrecht spezialisiert sind und den lieben langenTag sich nur mit dem Kram befassen. Und im Urheberrecht bei dem Kopieren aus google heraus ist die Sachlage erdrückend, da geht es in den meisten Fällen nur noch um die Schadensbegrenzung für den Rechtsverletzer. Da werden im Schreiben Urteile zitiert und die Gegenseite verhandelt nur noch kleinlaut, ob sie nicht ein paar Euro weniger zahlen könnten. Man trifft im Urheberrecht lauter arme “Schweine” mit einer “sob story” Da die meisten Richter den Tabellen folgen, kann man auch hier stur sein und nur über sofort oder in Raten verhandeln.

Sobald die Unterlassungserklärung unterschrieben ist, hat der Rechtsverletzer sich selbstals solcher geoutet und verspricht eine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn er noch einmal mit der Grafik erwischt wird. Im Urheberrecht ist das die Regel. Wie schon mehrfach erwähnt geht es um Schadensersatz und weil das Deutsche Gericht dem Künstler einen Rechtsbeistand zugesteht, zählen die Kosten den Anwalts zum Schaden.

Wenn du es im Urheberrecht nur anders kennst, dann hast du eine Flasche von Anwalt.

Weil bei der Überlastung der Gerichte du ggf eine halbe Ewigkeit wartest.
Weil du selbst nicht viel mehr rausholst im Fall eines Rechtstreits vor Gericht aber sovuiel Aufwand hast, dass wenn Du deinen Aufwand, den du dann kaum noch draufschlagen kannst, das bischen mehr so gut wie auffrisst.
Weil das Gericht ggf dem Vergleichsangebot der Gegenseit folgt und du dann weniger siehst als wenn Du einen Vergleich aushandelst, der Branchenüblich ist und bei dem Anwälte ihren Mandanten erklären, dass laut Tabelle es viele Richter gibt, die das nur abnicken.

Entscheidend ist hier für mich persönlich das angenehm geringe Risiko und der sehr geringe Aufwand.

Mmh, wie schön für Dich, dass die Übeltäter bei Dir immer so schnell “klein beigeben”.
Es kommt vielleicht auch darauf an, mit wem man es zu tun hat. Ein kleiner privater POD-Shop-Betreiber ist sicher weniger renitent als ein professioneller Online-Shop, der ggf. schon zuhauf Textilien hat vorproduzieren lassen!?

Zum Thema Schöpfungshöhe:
Ich hatte bisher immer den Eindruck, dass die Entwicklung stetig zu Ungunsten der Designer geht, bin aber vielleicht nicht ganz auf dem neuesten Stand. Deine Ausführungen lassen Hoffnung aufkommen. :slight_smile:
Allerdings scheint sich dazu nicht einmal die Fachwelt wirklich einig zu sein, Zitat aus Wikipedia: [quote] … Eine Anfang 2017 zur Problematik veröffentlichte Dissertation kam zu dem Schluss, dass die These, durch die Abkehr von der Stufentheorie sei die Schwelle zum Erreichen der Schöpfungshöhe gesunken, zurückzuweisen sei, und „die Schutzschwelle sogar höher liegen [könnte] als bisher“. …
[/quote]

Ich hatte auch GmbHs darunter und ja ich brauchte auch schon einmal einen Richterspruch.Seither habe ich es schriftlich, dass ich Urheberin eines Werkes bin in den Augen des Gerichts. Das heißt, die Diskussion dreht sich nur noch um die Höhe des Wertes. Vorausgesetzt die Schöpfungshöhe ist gegeben, reicht der Nachweis der Erstpublikation bei spreadshirt plus einer eidesstattlichen Versicherung, um vom Gericht bestätigt zu bekommen, dass der Schadensersatzanspruch berechtigt ist. Und beim Wert der Grafik verlässt sich das Gericht auf die Tabellen, das heißt, solange man da nicht weit von abweicht, ist es für die Gegenseite ratsamer sich auf den Vergleich einzulassen.

Besser geht’s nicht! :+1:[quote=“YASH2, post:27, topic:562”] … beim Wert der Grafik verlässt sich das Gericht auf die Tabellen … [/quote]
Was sind denn das für Tabellen, bzw. kann man die irgendwo einsehen?

Es gibt mehrere Verbände die jährlich unter ihren Mitgliedern die durchschnittlichen Erträge ermitteln und vom Gericht anerkannt werden. Darunter die MFM oder die von VG Bild und Kunst

Aus einer schnellen Google-Suche:

VG-Bild
https://www.bildkunst.de/service/tarife.html#c1738

MFM
http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=43146fe782e92

Weil i.R. bei geklauten Grafiken du nicht als Urheber genannt bist, kommt ein 100% Aufschlag auf die in diesen Tabellen ermittelten Durchschnittserträge.

Wenn Du über Deine Bilanz nachweisen kannst, dass Du i.R. über den Durschnittwerten liegst, kannst Du auch deine Werte als Grundlage wählen.

Hier ist noch ein Beitrag, dass wenn man eine Flasche von Anwalt engagiert es auch in die Hose gehen kann:
https://www.ipcl-rieck.com/abmahnung/urheberrecht-kostenfalle-unwirksamkeit-§-97a-abs-2-urhg.html

1 Like

Danke für die Infos!
Werde mir das mal in Ruhe “zu Gemüte führen”.
Es spielen ja eine Menge Faktoren mit hinein, die den tatsächlichen Schaden einer unerlaubten Bildnutzung beeinflussen. Witzig, dass Richter (so wie ich Dich verstehe), scheinbar einfach pauschal nach dergl. Tabellen urteilen. Naja, alles andere wäre wohl zu aufwändig …