Wandbild: darf ich dies Motiv einstellen?

Hallo Spreadshirtteam und Andere,
darf ich dieses John-Lennon-Motiv in meinem Shop als Poster anbieten? Ich habe das Portrait gemalt, in Acrylfarben, nach einer Vorlage. Ist das rechtlich machbar? Er lebt ja nicht mehr und Urheber des Gemäldes bin ich. Danke für kurze Auskunft.
Grüße

John-Lennon-Portrait

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bin zwar nicht der, auf dessen Antwort du wartest … Aber Hammer gut … Musste ich loswerden
Viele Grüße Carsten

Hi Carvro, …
doch schon okay, habe ja auch “Andere” geschrieben, evtl. wissen die User dies auch :wink: Und danke für’s Lob ! ist mir tatsächlich gut gelungen, deshalb würde ich das Motiv gern als Poster anbieten.
Male oft und auch gern.

Grüße Anja

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Hallo, das würde ich dir nicht empfehlen. Erstmal, ist der Name schon als Wortmarke geschützt:
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/trefferliste

Und außerdem sollte man die eigenen Original-Bilder von Personen niemals als Drucke anbieten. Bei mir waren das voriges Jahr um die € 3.000,- Abmahngebühren und Rechtsanwaltskosten im so einen Fall.

Deshalb frage ich ja !! !!

Es geht mir ja nicht um die Begriffe / Worte “John Lennon” sondern um mein Gemälde. Das sind zweierlei. Eine plausible Begründung, dass ich das Gemälde nicht anbeiten darf, hast du aber nicht geschrieben. Was hat denn dein Abmahner als Grund genannt für die (unverschämten) geforderten 3000 Euro,- ? (leider aber realistischer Preis)

Habe selbst mal recherchiert … hätte ich auch gleich machen können :wink:

Also mein Gemälde zählt nicht als Bild oder Foto sondern als “Bildnis”
Und dafür gilt, Achtung Zitat:

"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. "

Quelle: https://www.urheberrecht.de/recht-am-eigenen-bild

Insofern also kein Poster.
Lennon ist ja tot, und fragen geht somit nicht mehr.

Es gibt aber auch diese Regelung:

"So dürfen Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte stets verbreitet bzw. öffentlich zur Schau gestellt werden. Dies betrifft insbesondere Bilder oder Videos von Prominenten oder wichtigen Ereignissen. Hier stehen sich das Recht am eigenen Bild einzelner Personen und der Informationsbedarf der Öffentlichkeit gegenüber. "

Quelle:

Abgemahnt wurde die Nutzung von den Künstlernahmen (Wortmarke) in der Verbindung von einem Druck meines Original-Gemäldes. Ich habe dann die Unterlassungserklärung unterschrieben + Anwalt bezahlt. Seit dem tragen alle meine Portraits Fantasie-Namen… Und als Druck auf keinen Fall im Internet veröffentlichen - habe schon Haarsträubende Geschichten von meinen Künstler-Kollegen gehört.
Wegen dem abgemalten Foto - da kann man auch Pech haben, dass der Fotograf sich per Anwalt meldet.

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Ist wahrscheinlich zu nah am original Foto. Mal dem doch nen Pimmel als Nase- dann isses Satire.

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Übrigens, im Netz finden sich zig Gemälde und künstlerische Bilder zu John Lennon, wo man sofort erkennt, dass er es ist. Und auch zum Verkauf angeboten werden. Z.B.

Deshalb Frage an Thomas:
wenn ich meinen John Lennon bunt mache (so wie das von oben), darf ich das Gemälde dann hochladen im Shop? Ja oder!!?

Ne, glaub ich nicht. Der sitzt weit weg.
Es war eine Auftragsarbeit. Ein Bekannter von mir wollte das Foto als Gemälde haben.
Ich finde das teils echt übertrieben, was da abgeht in Sachen Abmahungen.

Ich will zwar auch nicht, dass meine Werke jemand kopiert, … so ist das halt.

Dass man den Künstlernamen in Sachen Wortmarke NICHT verwenden darf, war mir neu.

:slight_smile: Jaaa, Du hast meinen Lennon gefunden! Es geht nicht darum, ob bunt oder schwarz-weiss. Ehe darum, dass man es nicht vervielfältigen darf. Eigentlich sollte ich bei KUNST-ONLINE den Namen sicherheitshalber auch löschen.
Und ich bin mir sicher, dass SPRD die Portraits nicht auf die Plattform zulassen wird.

Das ist DEINE Grafik? Dann wäre das ja auch nicht erlaubt zum Verkauf? Denn es zeigt John Lennon. Auch wenn du es als Original verkaufst. Wo liegt da der Unterschied zu einer Reproduktion in diesem Fall?

Wenn dein John Lennon verkauft werden darf, weshalb dann nicht meiner, bzw. die Reproduktion?

@Wanjala

Deine Frage kann Dir nur legal@spreadshirt.net beantworten.

@SIMSALAPIMP
Ja mache ich demnächst

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Ich habe eben das Vorlagen Foto gesehen. Dein Gemälde ist nicht nah genug am Original- hat also genügend eigenen künstlerischen Anteil. Sag ich mal so, dass dein Bild deswegen keinen Stress bzgl. Urheberrecht (des Fotografen) auslösen dürfte.
Hättest du es bspw. abgepaust- oder abgerastert- wäre es etwas anderes. :wink:
Aber wer weiss, wenns ums Geld geht…

Liebe Wanjala, das obere Bild ist mein Original-Gemälde, ein Unikat. Es wurde mir vom Rechtsanwalt erklärt, dass ich nur meine handgemalten Unikate von den Promis verkaufen darf. Ich weiß, dass viele im Internet Drucke sogar von fremden Fotos verkaufen. Bei vielen geht das wahrscheinlich eine zeitlang gut, aber ungefährlich und legal ist das nicht.

Hallo scharfe-auftritte.de

Was soll der Grund sein, dass man von seinen eigenen Promi-Gemälden KEINE Drucke anbieten / verkaufen darf? Dass erschließt sich mir nicht. Welches rechtliche Gesetz gibts da? Ob das der Anwalt weiß! Denn wieso nur das Original verkaufen dürfen, aber nicht Drucke vom eigenen Promi-Gemälde / Original… sehr seltsam.

Dass man natürlich von fremden Promifotos keine Drucke anbieten darf, versteht sich ja von selbst, bei mir jedefalls. Genausowenig dass man überhaupt von fremden Bildern Drucke anbietet, ist illegal, klar.

Der einzige Grund der plausibel wäre:
je abweichender das eigene Gemälde vom Original, desto eher für den Verkauf legalisiert.
Wobei es Tausende Gemälde gibt, die realistische Abbildungen eines Promis zeigen. Und das gilt nicht nur für Promis, sondern auch für Normalos. Die Künstler haben sicher NICHT jedesmal gefragt, erst recht nicht wenn die gemalte Person längst tot ist.

Ich kenne einen bekannten Künstler, der malt ständig Personen und verkauft seine Gemälde.

Aber erstmal Danke an deine Infos scharfe-auftritte.de :slight_smile:

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Anja, ich darf dir da aus Gründen leider keine verbindliche Auskunft geben. Ich denke aber, dass unsere legal Abteilung, oder vielleicht sogar der Service des Kunstportals weiterhelfen kann.

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