Markenrecht Eure geschätzte Meinung ist gefragt

Hallo,

vorweg: Ich suche hier keinen anwaltlichen Rat, sondern nur die persönlichen Einschätzungen erfahrener Designer.

Auf dem Weg zum “Profizeichner” :rofl: lerne ich gerade mächtig viel bei Youtube. Leider sagen die einem nicht wenn das Zeug eigentlichg marken- und/oder urheberrechtlich geschützt ist.

So hatte ich dann auch vor einiger Zeit auf der Suche nach einem Motiv für den Spruch “Ohne Mampf kein Kampf” ein kleines dickes, schneckenartiges Einhorn gefunden, das ich einfach nur toll fand, weil es ohne jede Übung freihändig in jeder Pose leicht zu zeichnen ist und selbst auf mich eine emotionale Wirkung hat. Das Ding ist einfach süß!

Hier der YT-Kanal: Pummel Einhorn zeichnen mit Keks 🦄 How to draw a unicorn with cookie 🍪 как рисовать единорога - YouTube

Zu meinem allergrößten Glückt habe ich vorher noch checken wollen, ob es dergleichen schon gibt. :joy:

Okay, das war dann wohl nichts.

Weil ich das aber echt eine tolle Wirkung hat und die Wirkung ja wohl kaum schützbar sein kann, habe ich mein eigenes fettes Einhorn gebastelt. Ich denke mir, dass ein Marken- bzw. Urheberschutz an konkreten Details festgemacht werden muss. Also habe ich genau diese Details geändert. Mein Viech hat keine Stummelbeine, sondern Hufe, keine Elvistolle, sondern nen Punkerschnitt, sieh nicht aus wie eine Nacktschnecke, sondern eher wie ein Nilpferd und hat nen Hals.

Was denkt Ihr…könnte das immer noch Probleme geben?

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Danke für Eure Einschätzungen

Nehme mal schnell die hohe Quali raus!!

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@Rock-Witches

tue besser schnell was lovetee sagt und mach das Bild in einer schlechten Auflösung rein. Sonst macht es die Runde auf anderen Seiten mit T-Shirts!

Zu Deiner Frage es hängt von der Schöpfungshöhe ab.
Hast Du das Original genommen und bearbeitet so hast Du ein Problem.
§23 UrhG:

Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.

Hast Du dies nur als Beispiel für dein eigenes Design genommen, so greift §24 UrhG:

Neben der Bearbeitung existiert im Urheberrecht auch die sogenannte „freie Benutzung“. In diesem Fall wird ein fremdes Werk ausschließlich als Anregung zur Schaffung eines neuen Werkes verwendet. Entscheidend ist dabei, dass die Werke dabei einen erkennbaren, gestalterischen Abstand zueinander aufweisen. Gemäß § 24 UrhG ist die freie Benutzung ohne die Zustimmung des Urhebers der Vorlage zulässig.
Quelle: https://www.urheberrecht.de/bearbeitung/

Im Zweifel entscheidet ein Gericht.

Lieben Gruß
Bernd

PS: Sollte es sich um die Bearbeitung eines anderen Werks handeln, so nimm es besser ganz raus!

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Kannst soviele Einhörner malen wie du willst, mit allen möglichen und unmöglichen Eigenschaften.
Beim Schutz einer “Bildidee” ist die Umsetzung entscheidend.

Wenn mal zufällig 2 Personen unabhängig die gleichen Linein malen sollten, dann entscheidet eben, wer sie zuerst geschützt hat. I.d.R kommt diese Zufälligkeit bei etwas komplexeren Formen aber nicht zustande.

Ein dickes Einhorn was sitzend eine Pizza isst- kann als theoretische “Beschreibung” nicht geschützt werden. Erst die bildnerische Umsetzung dieser “Bildidee” - also das konkrete Bild.

In deinem Fall sollte die Abweichung / Haare, Körperform Form ausreichen. Einfach alles selber malen, nicht 1 zu 1 kopieren usw.

Richtig zeichnen lernt man, finde ich, am Besten, wenn man Dinge aus der Phantasie oder in der realen Welt abmalt und nicht von Photos oder anderen Zeichnungen (und wenn, diese nur als Gedankenstütze nimmt.).

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Wenn ich Richter wäre, würde ich beide Bilder übereinander legen.
Wenn die Dimensionen der Urzeichnung mit den Dimensionen des neuen Objektes übereinstimmen, würde ich davon ausgehen, es handelt sich um eine unberechtigte Bearbeitung handelt.
Es ist zwar nicht möglich das zwei Personen selbes Motiv zeichnen, aber das diese dann genau übereinander passen ist mehr als unwahrscheinlich!

Danke für Deine Fürsorge. Hab’s durch ne kleinere Version ersetzt.#

Vielen Dank für die Antworten

Weder kann man das bejahen noch verneinen. Ich habe das verlinkte Video als Lehrvideo verwendet, dann aber mit allgemeinen zeichnerischen Techniken weitergemacht, d.h. das ganze Teil aus Ovalen zusammengesetzt. Man KANN dann einfach nichts anderes zeichnen. Wer sich selber daran versuchen möchte, jann das gerne mal tun. Dieses Viech ist so unglaublich simpel aufgebaut, dass es schon seltsam ist, dass man es überhaupt schützen kann. Da könnte man ja auch jedes Strichmännchen schützen lassen.

De facto habe ich mir sogar nen “Baukasten” dafür mit Illustrator gebastelt. Je nachdem wie man die Ovale zusammensetzt, kommt eine andere Perspektive raus. Dann einfach die Außenlinien verbinden, Arme, Beine, Mähne und Schweif dran und fertig.

Ich würde sagen, dass mein fettes Einhorn die Umsetzung des gleichen emotionalen Effekts ist wie das Original, nur mit einem anderen Wesen. Das Original findet Ihr unter http://www.pummeleinhorn.de

Um diesen speziellen emotionalen Effekt umzusetzen, sind ein paar Dinge unerlässlich. So muss das Viech sein Essen ungeschickt greifen, es muss dick sein, einen runden Rücken haben und kleine Augen.

Hmmm…

Also wenn meine Zeichnung gegen das Urheberrecht des Pummeleinhorns verstößt, dann verstößt das Pummeleinhorn gegen das Urheberrecht der Mumins

https://www.tv-media.at/_storage/asset/8309321/storage/vgnat:twocolumn_930:x/file/123527854/61399618.jpg

die nach dem gleichen simplen Schema aufgebaut sind.

Klar kannst Du es bejahen oder verneienen. Nach Deiner Beschreibung hast Du nicht ein anderes Bild genommen und dieses bearbeitet, sondern selbst gezeichnet (aus eigenen Ovalen zusammengesetzt)! Deine Ovale werden dann wohl auch kaum mit denen des Ideengebers übereinstimmen. Du solltest Dir Ort, Datum der Erstveröffentlichung sichern und die Erstellungsdatei, z.B. Deinen Baukasten mit den einzelnen Ebenen.
Bezüglich eingetragener Wort und Bildmarken musst Du schauen.

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Ich sag mal so: Es sieht aus wie eine Kopie des Pummeleinhorns und wenn ich nun tatsächlich der Inhaber der pummeligen Einhörner wäre und meine Umsätze brechen weg und ich recherchiere und finde das hier und sicherlich auch noch zig andere. Ggf würde ich dir eine Abmahnung raus schicken lassen.

Wenn du eine Mickey Mouse entwirfst
oder der zu nahe kommst hast ja du auch blasse Karten.

Tatsache ist doch, dass du versuchst, am Erfolg eines anderen durch ähnlichste gestalterische Merkmale teil zu haben. Ich weiß nicht…