Hallo,
vorweg: Ich suche hier keinen anwaltlichen Rat, sondern nur die persönlichen Einschätzungen erfahrener Designer.
Auf dem Weg zum “Profizeichner”
lerne ich gerade mächtig viel bei Youtube. Leider sagen die einem nicht wenn das Zeug eigentlichg marken- und/oder urheberrechtlich geschützt ist.
So hatte ich dann auch vor einiger Zeit auf der Suche nach einem Motiv für den Spruch “Ohne Mampf kein Kampf” ein kleines dickes, schneckenartiges Einhorn gefunden, das ich einfach nur toll fand, weil es ohne jede Übung freihändig in jeder Pose leicht zu zeichnen ist und selbst auf mich eine emotionale Wirkung hat. Das Ding ist einfach süß!
Hier der YT-Kanal: Pummel Einhorn zeichnen mit Keks 🦄 How to draw a unicorn with cookie 🍪 как рисовать единорога - YouTube
Zu meinem allergrößten Glückt habe ich vorher noch checken wollen, ob es dergleichen schon gibt. 
Okay, das war dann wohl nichts.
Weil ich das aber echt eine tolle Wirkung hat und die Wirkung ja wohl kaum schützbar sein kann, habe ich mein eigenes fettes Einhorn gebastelt. Ich denke mir, dass ein Marken- bzw. Urheberschutz an konkreten Details festgemacht werden muss. Also habe ich genau diese Details geändert. Mein Viech hat keine Stummelbeine, sondern Hufe, keine Elvistolle, sondern nen Punkerschnitt, sieh nicht aus wie eine Nacktschnecke, sondern eher wie ein Nilpferd und hat nen Hals.
Was denkt Ihr…könnte das immer noch Probleme geben?

Danke für Eure Einschätzungen