Hallo liebe Spreadshirtler,
Wie handhabt ihr das mit dem Marken und Urheberrecht?
-
Kann man durch eine Suche in der Onlinefunktion des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) sicher sein, keine Markenrechte zu verletzen? Beinhaltet diese Suche auch verlässlich international geschützte Marken? Können ausländische Markeninhaber Forderungen gegen einen stellen?
-
Angenommen man bietet ein T Shirt bedruckt mit Slogan X zum Verkauf an. Die Nizzaklasse für Bekleidungsstücke (25) ist zwar auf die Marke angewendet, jedoch ist nur von Pullovern die Rede. Verletzt man daruch das Markenrecht?
Angenommen der Slogan X ist nur für Tassen geschützt. Bei Spreadshirt kann man auch eine Tasse drucken. Besteht eine Markenrechtsverletzung nur wenn man die Tasse tatsächlich anbietet oder auch schon, wenn Spreadshirt theoretisch den Druck auf eine Tasse zulässt?
-
Angenommen das Wort “Liebe” wäre markenrechtlich geschützt, dürfte man dann Designs mit der Aufschrift “Liebe ist schön” zum Verkauf anbieten? Oder dürfte man z.B. das Wort Liebe verziert mit vielen Herzen (Wort-/ Bildmarke) anbieten? Oder dürfte man das Wort Liebe in anderen Sprachen anbieten?
-
Wie verhält es sich, wenn man ein Design entwirft, dieses auf Markenverstöße prüft und keine Rechte daran bestehen. Später meldet jemand aber genau diesen Slogan/ Spruch etc. als Marke an. Der Schutz wird bewilligt. Verstößt man dann quasi rückwirkend gegen die Rechte des Markeninhabers oder hat man in diesem Falle das Recht den Slogan weiter zu vertreiben, da er bereits vor der Markenbewilligung in Umlauf gebracht wurde?
Wie handhabt ihr das generell? Habt Ihr mal eine Abmahnung erhalten? Wist ihr wie hoch solche Beträge sein können?
Viele Grüße und ein erholsames Wochenende.