KUG §22 und §23 SPRD verstößt gegen seine eigenen AGBs

Hallo zusammen,

ich durfte ein David Bowie-Bild nicht hochladen in meinen Shop, mit der rechtlichen Begründung: “Recht am eigenen Bild” (KUG $22) - das ist auch richtig so. Denn danach darf ein eigenes künstlerisches Promi-Bild zwar gezeigt werden auf der eigenen Homepage o.Ä., ABER es darf nicht in meinem Spreadshop gezeigt werden und somit kommerzialisiert werden. Geschweige denn das Design gedruckt auf Shirts etc.

Nun hat aber SPRD einige Promis in Partnershops (und auch auf dem MP) - Beispiel:

https://shop.spreadshirt.de/north-shirt/joe+biden+president+2020+unite-A5fa745eb8d9f62787a830457

Ich soll nun glauben, dass der Partner von SPRD, der das Design erstellt hat, das Einverständnis von Joe Biden dafür erhalten hat, es zu kommerziellen Zwecken nutzen zu dürfen!!! Wer’s glaubt wird selig" SPRD löscht diese Designs nicht … unglaublich

Weitres Beispiel, hier auf MP:
https://www.spreadshirt.de/shop/design/prsident+joe+biden+inauguration+day+1-20-21+46+frauen+hoodie-D60107452fac24539c53283de?sellable=Qz7vBmQmq2SNr9XDoOqD-1325-23

KUG = KunstUrheberGesetz
Bitte nicht verwechseln mit dem UrhG §23/24 (Urheberrechtsgesetz)

PS: ich mag SPRD, aber so ein Verhalten geht mir gegen den Strich
PS2: Ich hätte diesen/meinen Beitrag auch hier gepostet: Darf ich dieses Motiv hochladen?, aber Lena hat das Thema leider schon geschlossen.

Joe Biden ist Präsident der USA und gehört zu Personen des öffentlichen Lebens geht, so lange der Präsident ist darf man den auf T-Shirts drucken.

Die Rechtsprechung besagt, dass bei Personen der Zeitgeschichte, also der Politik, der Show, also Persönlichkeiten (Promis) etwas anderes gilt. Diese dürfen fotografiert und abgebildet werden, da dies dem Allgemeininteresse gilt.

Das stimmt leider nur halbwegs Brofix. Sonst hätte ich ja mein Bowiebild hochladen dürfen! Ich habe mich mit dem Thema letztens intensiv auseinandergestezt und auch mit einem Fachanwalt telefoniert, um das mal endlich richtig zu kapieren:

Du hast Recht in dem Punkt: **Ausnahmeregelungen zum Recht am eigenen Bild
"(…) Zu den Bildnissen der Zeitgeschichte zählen vor allem Fotos von wichtigen Ereignissen und von *Personen des öffentlichen Lebens – wie zum Beispiel Politiker, Regenten und Prominente. Aufgrund ihrer Bekanntheit bzw. Tätigkeit müssen sie in einem gewissen Rahmen Bilder von ihrer Person hinnehmen.(…)

Das heißt im Klartext, ich darf von einem Promi ein Bild malen und darf es auch veröffentlichen und 1x als Original zum Kauf anbieten.

ABER - und jetzt kommts:
Ich darf dieses Bild NICHT kommerziell dann nutzen für Vervielfältigungen zB als Drucke (Poster, Tshirts, etc.) und verkaufen :exclamation: :exclamation: :exclamation:

Ausnahme: Man darf allenfalls dieses Bild in einem Kontext verwenden, zB in einem Buch, wo es um diesen Promi geht.

Oder: der Promi hat dir explizit sein Einverständnis dazu gegeben, ihn für Vervielfältigungen auf Merchandising zu verwenden.
Was Joe Biden gaz sicher nicht getan hat, bei diesem Shop North Shirt (s.o.)

So ist die Gesetzeslage jedenfalls in Deutschland

Link KUG: https://www.urheberrecht.de/kunsturhebergesetz

@BroFix: bei dem Beispiel das du nennst, mit dem Fußball, ist es auch nicht erlaubt! Du hast leider nicht alles gelesen, denn dort heißt es:
“Das heisst also, da Sie mit den Tshirts nicht ein schutzwürdiges Informationsinteresse der Allgemeinheit verfolgen, sondern im Fordergrund das Verkaufen steht, dürfen Sie die Personen nicht verwenden.”

Strafen: In § 33 KunstUrhG ist festgeschrieben, welche Strafe für einen Verstoß gegen die §§ 22 und 23 KunstUrhG zu erwarten ist. Das maximal Strafmaß umfasst dabei eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe .

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