"Black Friday" ist eine geschützte Wortmarke - Abmahnung möglich

Hallo,

es ist scheinbar nicht bekannt, dass “Black Friday” beim Deutschen Patentamt als geschützte Wortmarke eingetragen ist, u. a. Klasse(n) Nizza 35 (z. B. für Bekleidungsartikel).

siehe https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020130575741/DE

Wenn man auf Spreadshirt nach Black Friday sucht, bekommt man viele Suchergebnisse, siehe https://www.spreadshirt.de/black+friday+geschenke

Gibt es eine Vereinbarung zwischen dem Markeninhaber und Spreadshirt oder freut sich der Markeninhaber gerade wie Bolle auf hohe Einnahmen?

Grüße von der Ostsee

Ja, dürfte aber nicht durchsetzungsfähig sein. Das Patent- und Markenamt prüft nicht die Rechtmäßigkeit und auch nicht, ob etwa ältere Gebrauchsrechte vorhanden sind. Im schlimmsten Fall (wenn damit Abmahnungen betrieben werden) könnte man auf Böswilligkeit plädieren, also unterstellen, dass die Marke nur zu diesem Zweck geschützt wurde.

Nizze 25 ist Bekleidung. Schau Dir mal an, wieviele Löschanträge da anhägig sind, eine Menge. Dürfte kaum Betsand haben. Als EU Marke auch schon bei einem adneren abgelehnt worden.

Macht Euch den Spaß mit Oktoberfest … wieviele Treffer das bei SPRD gibt … und die Stadt München hat es beim Eurpäischen Patenamt durchbekommen, nachdem das deutsche Amt, die Anmeldung abgelehnt hatte … genauso wie o zapft is …

darf ich die beiden Trademarks eigentlich hier so schreiben :joy::joy::joy:

Wenn der Begriff “BLACK FRIDAY” als geschützt gilt, wundert es mich schon arg, dass Spreadshirt dies freigibt. Ich hatte mal “Wild at Heart” mit einer Grafik kombiniert hochgeladen, wurde abgelehnt von Spreadshirt, wegen Wortmarke.

Aber das ist schon der Hammer, dass Black Friday durchgeht.
Was sagt denn das nette team von Spreadshirt dazu?

Grüße A.S.

Hallo Spreadshirt-Team - hier sind noch unbeantwortete Fragen!

“Antrag” ist das Zauberwort. Solange die Marke/Klasse nicht gelöscht wurde …

Wir haben durch unser eigentliches Business ab und zu mal “Kontakt” mit dem Urheber-/Markenrecht. Uns ist das Risiko zu hoch und gehen lieber den rechtlich sicheren Weg.

Solche Fragen bitte an legal@spreadshirt.net schicken.

Dann bekommt ja nur der “E-Mail-Verschicker” die Info - hier hätten alle etwas davon und Euer Legal-Team muss nicht so viele E-Mails beantworten :wink:

Mache ich auch so. Wenn ein Antrag läuft, lasse ich es trotzdem.

Bekommst eh keine verbindliche Antwort, weil es keine Anwälte bei legal sind und sie nicht haften wollen. Bekommst höchsten als Antwort von legal, ob man es aktuell hochladen kann und ob sie es freischalten oder nicht. Verbindlicher wird die Antwort nicht. Heißt dann immer, frag deinen Anwalt.

… und selbst diese Antwort ist “unverbindlich”.

Nicht, wenn Du den Anwalt mandatierst. Dann haftet er bzw. seine Berufshaftpflicht im Fall einer falschen Beratung.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! - Bevor die Abmahnung kommt, aktuelles Urteil zur Marke “Black Friday”