Eigene Website - eigene DS Erklärung, Impressum, Widerrufsbelehrung

Ja, die hats zu Recht getroffen, keine Frage. Aber wird nicht mehr lange dauern, da wirds auch deutsche Firmen wegen Kleinigkeiten treffen, ist nur eine Frage der Zeit.

lach schade ich hätte auch mit dir wetten sollen. Tankstelle lach neee:joy:

ja klar aber hier kann nicht hinz und kunz abmahnen. Hier gibt es eine besondere stelle dafür. Das ist schon anders gelöst. Da sieht man mal wie große Unternehmen mit Daten umgehen. Da triffts mal die richtigen.

Nicht ganz. Du must unterscheiden. Es gibt die Behörde, also Datenschutzbehörde, die kann selbstständig Überprüfungen vornehmen oder wenn einer einen anscheißt, dann müssen die auch prüfen und dann gibt es noch die lieben Wettbewerber, die einen auch abmahnen können.

Bei den Wettbewerbern bin ich mir grad nicht sicher ob die es noch können. Da gibt es auch Fakeabmahnungen. Aber derzeit beschäftige ich mich nicht mit DSGVO ich hab das über Monate und brauchte mal Pause.

Doch, die können abmahnen, dass geht. Erste Versuche gabs schon, nur nicht in den Massen, die erwartet worden sind. Die Politik hat das Gesetz noch nicht geändert, soweit ich weiß.

Hab bei der URL unten vor dem Punkt ein Leerzeichen gesetzt, da das Forum hier den Link nicht richtig darstellt.

www.wbs-law .de/internetrecht/erste-dsgvo-abmahnungen-im-umlauf-ra-solmecke-klaert-auf-77452/

wie machen es denn andere hier?
ich will nen spreadshop betreiben eingebunden in die eigene website/domain

SOllte man sich dann eigene AGB Widerruf und Datenschutztexte machen weil ich gesehen habe
dass manche shops einfach 1 zu 1 die von SPreasshirt selbst übernehmen.
Kennt sich da jemand aus was da erlaubt ist und was nicht?

Wenn ich eigene AGBs mir erstellen lasse kommt zb die Frage auf ob es bei der Zahlart “SEPA” zu einer
Bonitätsabfrage des Kunden kommt. Bisher konnte mir Spreadshirt dazu keine richtige Antwort liefern.

vielen Dank

Wenn Du eine eigene Domain hast und dort der Shop mit drauf ist, also neben anderen Sachen, brauchst du mind. eine Datenschutzerklärung, Impressum, usw. Was Du genau brauchst, hängt davon ab was du genau machst, dazu frag einen Anwalt. Kostet aber richtig oder über den Händlerbund, wird dann günstiger, da kann man diese Option dazu buchen. Dann kannst du persönlich mit einem Anwalt sprechen und ihm deinen Fall schildern und er sagt Dir, was Du brauchst. Ich würde davon abraten irgendwo etwas zu übernehmen, abgesehen davon, dass man dies rechtlich eh nicht darf, von jemanden z.B. die AGB einfach zu kopieren.

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eben das dachte ich mir halt auch
bin mitglied beim händlerbund und werde das dann denke ich auch von dort mir helfen lassen
danke schon mal

Dann frag die, ist doch am einfachsten.

Die dritte Option ist (und so mache ich es bei meinen Kunden), den beauftragten Webentwickler mit der Erstellung der Pflichtseiten zu beauftragen und dann anschließend einen (mandatierten) Anwalt drüber gucken zu lassen. Bisher hatte noch kein Anwalt dabei etwas zu beanstanden gehabt.

Wichtig dabei: Da der Webdeveloper über keine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügt, die bei einer diesbezüglichen Fehlberatung eintreten würde (sowas haben nur Anwälte), muss ein Anwalt drüber gucken und sein Okay geben. Wichtig ist auch, dass man diesen Anwalt mandatieren muss weil er sich hinterher nicht mehr so recht an sein Okay wird erinnern können wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Das grundsätzliche Problem bei solchen Sache ist leider immer, dass man nie gefeit ist vor Abmahnungen etc. Auch dann nicht, wenn man sich alle Rechtstexte von einem Anwalt hat erstellen lassen. Nur tritt bei einem Anwalt dann die Haftpflicht in Kraft wenn er falsch beraten hat.

Der Webentwickjler ist deutlich günstiger und viel näher am Geschehen als die allermeisten Anwälte.

Rechtstexte von Spreadshirt oder aus anderen Quellen zu kopieren ist eine ganz ganz schlechte Idee. Erstens unterliegen solche Texte dem Urheberrecht und zweitens müssen sie maßgeschneidert sein.

Allerdings gibt es da ein großes Problem wenn man beispielsweise einen Spreadshop in sein eigenes Webprojekt integriert: Den rechtverbindlichen Vertrag geht der Kunde nämlich mit Spreadshirt ein und nicht mit uns. Wir haben eigentlich nur Affiliate-Status.
Somit darf hier gar keine eigene Widerrufsbelehrung und keine eigene AGB denen von Spreadshirt entgegen stehen.

Gleichzeitig müssen die Pflichtangaben aber von jedem Punkt und jeder Seite des Webprojekts erreichbar sein und nicht nur im eingespeisten Spreadshop. Somit wäre dann kopieren eigentlich die einzige Möglichkeit…

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Genau das ist eben das was ich als Problem sehe, das was du erwähnst dass hier gar kein Vertrag zwischen mir und dem Kunden zustande kommt sondern zwischen Kunde und Spreadshirt. Und ich habe eben nun schon jeweils beide Varianten gesehen, die einen haben eigene AGB und WRB, die anderen die von Spreadshirt obwohl beide den Spreadshop implementiert haben in die eigene Website …
Werde denke demnächst mal einen Anwalt vom Händlerbund dazu befragen, was die dazu meinen.